Hinterbliebenenrente  

Über den Tod hinaus

Verstirbt ein Ehepartner, dann kann der Hinterbliebene durch die Hinterbliebenenrente - auch Witwenrente genannt - zumindest finanziell eine Entlastung erhalten. Er hat in der Regel Anspruch auf die Rente des Verstorbenen. Doch nicht in vollem Umfang und nicht zwangsläufig für den Rest seines eigenen Lebens.

Die Deutsche Rentenversicherung informiert über die verschiedenen Leistungen, die im Todesfall gezahlt werden können. Dazu gehören in erster Linie die Renten an Witwen, Witwer und Waisen. Welche Renten noch gezahlt werden können, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie Sie die passende Rente beantragen können, erfahren Sie in der von der Deutschen Rentenversicherung herausgegebenen Broschüre „Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten“.

Die Broschüre können wir Ihnen im Rahmen unserer Vorsorgegespräche gerne kostenlos zur Verfügung stellen und Ihnen auch weitere wertvolle Informationen zu diesem Thema geben.

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