Testament: Erben und vererben  

Erben und Vererben will gelernt sein

Wenn Sie Ihren „Letzten Willen“ nicht in einem Testament festschreiben, wird Ihr Erbe per Gesetz unter Ihrem Ehegatten, Ihren Kindern sowie unter Ihren Verwandten nach festgelegten Größen verteilt.

Aber entspricht dies auch Ihren eigenen Vorstellungen? Wussten Sie zum Beispiel, dass Ihr Ehe- oder Lebenspartner aufgrund der gesetzlich vorgegebenen Erbfolge nicht mehr als drei Viertel des Nachlasses erben kann, solange beispielsweise noch ein Neffe von Ihnen lebt?

Erbstreitigkeiten haben schon viele Familienbeziehungen und Freundschaften zerstört. Ersparen Sie Ihren Erben Zwistigkeiten und vermeidbaren Aufwand! Informieren Sie sich rechtzeitig über das Erben und Vererben und treffen Sie jetzt schon Vorsorge für den Todesfall.

Wie man ein Testament macht und was bei einem Erbfall zu beachten ist beschreibt die vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) herausgegebene Broschüre "Erben und Vererben".

Gerne geben wir Ihnen im Rahmen unserer Vorsorgegespräche auch weitere wertvolle Informationsquellen zu diesem Thema.

  • Trauer & Abschied

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